| Der Elternbeirat |
|
|
|
In jedem Kindergarten muss ein Elternbeirat gewählt werden. Er besteht aus Eltern der jeweiligen Kindergartenkinder, je Kindergarten mindestens aus drei Elternvertretern und drei Stellvertretern (Art. 11 Bay. Kindergartengesetz). Seine Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergarten, Eltern und Grundschule zu fördern. Er trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen, muss vor wichtigen Entscheidungen informiert und gehört werden, organisiert Feste und vieles mehr. |


